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ArbG Frankfurt/Main, 03.08.2011 - 22 Ga 134/11 |
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ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03. August 2011 - 22 Ga 134/11 (https://dejure.org/2011,23334)
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Kurzfassungen/Presse (3)
Wird zitiert von ... (3)
- ArbG Frankfurt/Main, 16.08.2012 - 12 Ca 8341/11
Zu angedrohtem Fluglotsen-Streik - Airlines bleiben auf Millionenverlusten sitzen
Mit Schriftsatz vom 3. August 2011 beantragte die X bei dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 22 Ga 134/11 den Erlass einer einstweiligen Verfügung, mit der dem Beklagten im Hauptantrag untersagt werden sollte, seine Mitglieder und sonstige Arbeitnehmer der X zu Streiks aufzurufen und/oder Streiks in den Betrieben der X durchzuführen, um seine Streikforderungen zum Eingruppierungstarifvertrag 2011 und zum Vergütungstarifvertrag durchzusetzen.Wegen der Einzelheiten der Entscheidungsgründe wird auf Bl. 237 ff. d. A. 22 Ga 134/11 verwiesen.
In ihrer Berufungsschrift vom selben Tag, wegen deren Einzelheiten auf Bl. 242 ff. d. A. 22 Ga 134/11 (9 SaGa 1128/11) verwiesen wird, teilte der Beklagte Folgendes mit:.
Die Rücknahme der Streikforderungen "Höhergruppierung" und Einmalzahlung 2010" in dem einstweiligen Verfügungsverfahren 22 Ga 134/11 lasse die Rechtswidrigkeit nicht entfallen.
- LAG Hessen, 27.06.2013 - 9 Sa 1387/12
Betriebsblockade - Eingriff in den Gewerbebetrieb - Flugsicherung - …
2011 beantragte die A GmbH bei dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main (- 22 Ga 134/11 -) den Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Untersagung des angekündigten Streiks. - LAG Hessen, 09.08.2011 - 9 SaGa 1147/11
Einstweilige Verfügung - Untersagung eines angekündigten Streiks - Rücknahme …
2011 beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main - 22 Ga 134/11 - gegen den Streikaufruf des Verfügungsbeklagten vom 2. Aug.